Ein Stückvermächtnis ist eine besondere Form des Vermächtnisses im Erbrecht.
Ein Stückvermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag bestimmt, dass eine bestimmte Person einen ganz konkreten Gegenstand aus dem Nachlass erhalten soll. Es geht um einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass, z.B. eine goldene Uhr, ein Auto oder ein Gemälde. Der vermachte Gegenstand muss zum Zeitpunkt des Todes zum Nachlass gehören. Der Begünstigte (Vermächtnisnehmer) erhält einen Anspruch auf Übereignung des Gegenstands.
Beispiele für Stückvermächtnisse:
- "Meine Nichte Anna Sorglos soll meine goldene Armbanduhr erhalten."
- "Mein Freund Thomas Niezufrieden bekommt mein Auto, einen VW Golf."
- "Das Ölgemälde im Wohnzimmer (Titel: Ironie in pink) soll an meinen Bruder Karl Gustav gehen."
Wichtig zu wissen:
Wenn der vermachte Gegenstand beim Tod des Erblassers nicht mehr zum Nachlass gehört, ist das Vermächtnis in der Regel unwirksam. Es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich bestimmt, dass der Gegenstand in diesem Fall beschafft werden soll (Verschaffungsvermächtnis).