Privatinsolvenz Kanzlei Christiane Claaßen, Rechtsanwältin und Notarin Notar - unabhängig und unparteiisch Rechtsanwalt - Beratung- Vertretung - Erfahrung
Sind Sie verschuldet und sehen keinen Ausweg mehr?
Drohen Mahnungen, Pfändungen oder gar eine Zwangsvollstreckung?
Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung und rechtliche Beratung bei Überschuldung und Insolvenz. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und umfassend zu helfen, Ihre finanzielle Situation zu klären. Damit Sie wieder neu beginnen können.
1. Privatinsolvenz
Wenn Sie als Privatperson hochverschuldet sind und den Überblick über Ihre Finanzen verloren haben, kann die Insolvenz ein Weg sein, um einen Neuanfang zu starten. Der Begriff Privatinsolvenz wird übrigens an keiner Stelle in der Insolvenzordnung erwähnt. Die Insolvenzordnung kennt nur den Begriff Verbraucherinsolvenz. Egal wie wir es nennen, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Insolvenzeröffnung. Auch danach stehen wir Ihnen bei Bedarf mit Rat und Tat bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite.
2. Regelinsolvenz für Unternehmer
Auch als Selbstständiger oder Unternehmer kann man schnell in die Schuldenfalle geraten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für eine Regelinsolvenz und helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen bestmöglich zu restrukturieren oder einen geordneten Rückzug durchzuführen.
3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung
In vielen Fällen können wir bereits vor einer Insolvenz eine Einigung mit Ihren Gläubigern erzielen. Unsere außergerichtliche Schuldenbereinigung zielt darauf ab, Ihre Schulden zu reduzieren und Ihnen dabei zu helfen, einen Insolvenzprozess zu vermeiden.
4. Insolvenzplanverfahren
Wir entwickeln mit Ihnen einen individuellen Insolvenzplan, der die Möglichkeit bietet, Ihre Schulden geordnet abzubauen, ohne Ihr gesamtes Vermögen zu verlieren. Dies kann für Unternehmen besonders sinnvoll sein, um weiterhin am Markt bestehen zu bleiben.
1. Erstberatung
In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre finanzielle Situation und erarbeiten gemeinsam die besten Möglichkeiten, um Ihre Schulden in den Griff zu bekommen.
2. Individuelle Lösungswege
Wir entwickeln individuelle Strategien, die auf Ihre persönliche oder berufliche Lage abgestimmt sind. Ob Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz oder außergerichtliche Einigung – wir finden die passende Lösung für Sie.
3. Unterstützung während des gesamten Verfahrens
Wir begleiten Sie - wenn Sie dies wünschen - vom ersten Schritt bis zur Restschuldbefreiung und kümmern uns um die rechtliche Abwicklung mit den Gläubigern und dem Gericht. So haben Sie einen Ansprechpartner an Ihrer Seite, der den gesamten Prozess für Sie übernimmt.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – je früher Sie sich professionelle Hilfe suchen, desto besser sind Ihre Chancen, die Schuldenkrise zu bewältigen.
Füllen Sie unser Kontaktformular aus, und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Rufen Sie uns unter +49 281 33 84 60 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-claassen.de.
Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei:
Kanzlei Christiane Claaßen
Poppelbaumstraße 22
46483 Wesel
Die Privatinsolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das hochverschuldeten Personen ermöglicht, ihre Schulden über einen bestimmten Zeitraum abzubauen und nach einer Phase der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Die Dauer des Insolvenzverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Insolvenz, die Höhe der Schulden, die Überschaubarkeit der Finanzen. Es kann nur Monate oder mehrere Jahre dauern. Das (mir der Insolvenzeröffnung anlaufende) Verfahren über die Restschuldbefreiung dauert nach heutiger Rechtslage aber immer nur 3 Jahre.
Während der Insolvenz müssen Sie einen Teil Ihres Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den Insolvenzverwalter abführen, der dieses zur Schuldentilgung verwendet.
Das hängt von der Art der Insolvenz und dem Wert des Vermögens ab. In vielen Fällen können bestimmte Vermögenswerte unter bestimmten Bedingungen erhalten bleiben. Wichtig ist vor allem, ob diese Vermögenswerte finanziert wurden. Dann unterliegen sie in der Regel einem Eigentumsvorbehalt oder einer Finanzierungssicherheit (wie z.B. einer Grundschuld). Damit kann es sein, dass die Bank den Zugriff auf diese Vermögenswerte hat und nicht der Insolvenzverwalter. Diese Frage ist einzelfallabhängig zu klären.
In unserem Podcast und Tiktok Kanal finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen und Tipps rund um das Thema Insolvenz, Schuldenabbau und finanzielle Neustarts.
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