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Hauskauf leicht gemacht – Schritt für Schritt

Sie haben sich entschieden, ein altes, d.h. ein gebrauchtes Haus zu kaufen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Personen Ihnen dabei helfen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Schritte Sie durchlaufen müssen.

Die nachfolgenden Informationen finden Sie als pdf-Datei hier in kompakter Form.


1. Die wichtigsten Personen beim Hauskauf – Kurzbeschreibung

Beim Kauf eines Hauses gibt es mehrere Personen, die eine wichtige Rolle spielen:

- Der Makler: 

Ein Makler unterstützt Sie dabei, das passende Haus zu finden. Er stellt Ihnen das Haus vor und organisiert die Besichtigung. In der Regel hat er auch alle notwendigen Unterlagen, z.B. das Exposé, einen Grundbuchauszug, die Baugenehmigung, einen Auszug aus den Baulastenverzeichnis, die Unterlagen für die bestehende Gebäudeversicherung. Das erspart Ihnen einen Menge Arbeit und gibt Ihnen wertvolle Informationen. Aber der Makler kostet natürlich auch Geld in Form seines Honorars. Diese Kosten müssen Sie mit zu den Nebenkosten des Kaufs rechnen.

- Der Notar: 

Ein Notar ist für die Erstellung des Kaufvertrags verantwortlich. Ohne ihn kann kein Haus verkauft werden. Er entwirft den Kaufvertrag und schickt ihn an die Parteien zur Durchsicht. Wenn alle einverstanden sind, wird der Vertrag beurkundet. Auch die Kosten des Notars müssen Sie einplanen. Diese richten sich nach dem Kaufpreis. Man schätzt hier ca. 1,5  % des Kaufpreises für den Notar und das Grundbuch.

- Die Bank: 

Wenn Sie den Kaufpreis nicht vollständig selbst aufbringen können, benötigen Sie eine Bank, die den Kauf finanziert. Die Aufnahme des Kredits erfolgt jedoch nur gegen Gestellung einer Sicherheit in Form einer Grundschuld.Auch diese Kosten müssen Sie einplanen. Die Höhe richtet sich hier nach der Höhe der aufzunehmenden Grundschuld. 

- Der Verkäufer: 

Den Eigentümer entnehmen Sie aus dem Grundbuch. Im Idealfall wird der Eigentümer auch der Verkäufer sein. Es gibt aber auch andere Fallgestaltungen. Der im Grundbuch ausgewiesene Eigentümer kann verstorben sein und Verkäufer ist der Erbe, der aber noch nicht eingetragen wurde. Oder der Verkäufer hat seinerseits das Haus gerade erst gekauft und direkt an Sie weiterverkauft, ohne im Grundbuch zu stehen. 

Hier ist ein Wort der Warnung angebracht. Kaufen Sie ein Haus immer nur von dem Eigentümer, der im Grundbuch steht. Dann genießen Sie den sogenannten Gutglaubensschutz. In anderen Konstellationen kann es zu Konflikten kommen, die vollkommen vermeidbar gewesen wären, wenn Sie diesen Rat befolgt hätten. 

2. Schritt für Schritt zum Hauskauf

a) Suche nach dem passenden Haus

Sehen Sie sich verschiedene Häuser an. Achten Sie dabei auf Lage, Zustand, Ausstattung und Preis. Besichtigen Sie das Haus und stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind. 

Der Makler steht Ihnen in der Regel bei der Besichtigung zur Seite. Machen Sie Fotos, wenn der Verkäufer das erlaubt. Fragen Sie nach der Vorgeschichte des Hauses und der Gegend, z.B. wäre es wichtig zu wissen, ob dort vorher ein Gewerbe ansässig war (Stichworte: Reinigung, Tankstelle, etc.). Fragen Sie auch nach aufgetretenen Mängeln. 

Sammeln Sie also Informationen über das Haus: 
- einen Grundbuchauszug: Dieser zeigt, wer der aktuelle Eigentümer des Hauses ist und ob Belastungen auf dem Haus liegen (z. B. Hypotheken).
- Bauunterlagen: Diese geben Auskunft darüber, wann das Haus gebaut wurde und ob größere Renovierungen vorgenommen wurden.
- Energieausweis: Dieser informiert über den Energieverbrauch des Hauses, was für die Berechnung der Nebenkosten wichtig ist.

Der Makler oder Verkäufer stellt Ihnen diese Unterlagen zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, falls Sie etwas nicht verstehen.

Entscheiden Sie sich erst dann!

b) Finanzierung planen

Sprechen Sie mit Ihrer Bank, wenn Sie einen Kredit benötigen, um das Haus zu finanzieren. Die Bank prüft, wie viel Geld sie Ihnen leihen kann. Dort müssen Sie in der Regel Unterlagen vorlegen, wie z.B. Einkommensnachweise und eine Übersicht über Ihre Ausgaben. Die Bank möchte sicherstellen, dass Sie den Kredit zurückzahlen können.

c) Immobilie untersuchen und den Kaufpreis verhandeln

Sie können mit dem Verkäufer über den Kaufpreis verhandeln. Dabei kann Sie der Makler unterstützen. 

Wichtig: Wenn jetzt Mängel sichtbar vorhanden sind und Sie diese nicht rügen, können Sie später keine Gewährleistungsansprüche hieraus herleiten. Sie kaufen die Immobilie so wie gesehen. Im Notarvertrag werden Sie später eine Passage finden, wonach ein fast vollständiger Gewährleistungsausschluss vereinbart wird. Ausgenommen sind danach meist nur krasse Ausnahmefälle, wie z.B. ein arglistiges Verschweigen von Mängeln oder Altlasten. 

Am sichersten fahren Sie, wenn Sie sich eine sachkundige Person suchen, die mit Ihnen das Haus besichtigt und untersucht. So vermeiden Sie böse Überraschungen. 

Tipp: Machen Sie den Kaufpreis von eventuellen notwendigen Reparaturen abhängig.

c) Kaufvertrag erstellen lassen

Jetzt sollten Sie einen Notar mit der Erstellung des Kaufvertrages beauftragen. Darin wird festgehalten, zu welchem Preis und zu welchem Zeitpunkt das Haus verkauft wird. 

Weitere wichtige Punkte sind: 
     - Wann die Übergabe des Hauses erfolgt.
     - Was im Kaufpreis enthalten ist (z. B. Einbauküche, Garage).

Wenn Sie finanzieren, dann benötigt der Notar gegebenenfalls Informationen der finanzierenden Bank.

d) Den Kredit bei der Bank beantragen

Sobald der Kaufvertrag vorliegt, reichen Sie diesen bei Ihrer Bank ein. Die Bank prüft alle Informationen und stellt Ihnen den Kredit für den Hauskauf zur Verfügung. Manchmal will die Bank das Haus auch vorher einmal sehen. Dann müssen Sie hierzu einen weiteren Besichtigungstermin vereinbaren. Das passiert aber sehr selten vor dem Hauskauf. Normalerweise wird die Bank aber später das Haus einmal für ihre interne Bewertung ansehen wollen. Seien Sie also nicht überrascht, wenn die Bank ihren Besuch ankündigt.
 
e) Den Auszug aus Ihrer bisherigen Wohnung planen

Im Normalfall waren Sie vorher nicht obdachlos, sondern bewohnten bereits eine andere Wohnung, die Ihnen gehört oder die Sie gemietet haben. 

Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie sich spätestens mit den zeitlichen Abläufen vertraut machen und überlegen, wann und wie Sie kündigen müssen. Seien Sie aber vorsichtig. Kündigen Sie erst dann, wenn Sie wirklich sicher sind, dass der Kaufvertrag zustande kommt. Sonst müssen Sie am Ende, Ihre Wohnung verlassen und haben keine neue Unterkunft.

Wenn Sie Ihre eigene Immobilie bewohnen, stellt sich die Frage, ob Sie zur Bezahlung des Kaufpreises der neuen Immobilie diese bewohnte Immobilie erst verkaufen müssen. Dann müssen Sie beide Kaufpreiszahlungen unter einen Hut bringen, was manchmal schwierig ist.

Möglicherweise bietet es sich an, zunächst den Verkauf über Ihre alte Immobilie vollständig abzuwickeln und erst dann den Kauf anzugehen. Vielleicht lässt sich Ihr Käufer auf eine längere Bezugsdauer ein, so dass Sie den Kauf der neuen Immobilie entspannt angehen können. Ansonsten suchen Sie sich eine kurzfristige andere Wohnmöglichkeit. 

f) Notartermin

Sie gehen gemeinsam mit dem Verkäufer zum Notar. Dort wird der Kaufvertrag vorgelesen und von beiden Parteien unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt wäre es auch wichtig, erneut den Zustand der Immobilie festzuhalten, da der Verkäufer den Zustand bei Vertragsunterzeichnung zu gewährleisten hat. Alle Mängel, die nach der Vertragsunterzeichnung bis zur Übergabe entstehen, muss der Verkäufer uneingeschränkt beseitigen.

g) Weitere Abwicklung 

Nach der Unterzeichnung des Vertrags trägt der Notar alle Unterlagen zusammen, die für die weitere Abwicklung notwendig sind. Da hier dritte Stellen, wie die Gemeinde, das Grundbuch und andere Finanzierungsgläubiger beteiligt sind, ist es schwierig, hier eine genaue Zeitangabe zu machen. Es wäre aber sicherlich unseriös hier von nur einigen Tagen zu sprechen. Meist dauert diese Phase ca. 4 Wochen. Allerdings kann diese Phase auch mal länger dauern, z.B. in  Urlaubszeiten. 

Wenn alle diese Unterlagen beisammen sind, zeigt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises an.

Danach überweist Ihre Bank den Kaufpreis direkt an den Verkäufer. Achten Sie darauf, den Kaufpreis innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu zahlen, oft innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Nachdem der Kaufpreis bezahlt wurde, erfolgt die Übergabe des Hauses. Sie erhalten die Schlüssel und können einziehen! Überprüfen Sie bei der Übergabe, ob das Haus sich im vereinbarten Zustand befindet. 

Übrigens: Jetzt erst beantragt der Notar, dass Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, nicht vorher. Vorher wird das Grundbuch nur so gesichert, dass der Verkäufer die Immobilie während der Abwicklungsphase nicht nochmal an einen anderen Käufer verkaufen kann.

3. Zeitlicher Ablauf beim Hauskauf

- **1–3 Monate vor dem Kauf:**
  - Sie suchen nach passenden Häusern und besichtigen diese.
  - Sie planen die Finanzierung und holen Angebote von der Bank ein.
  - Sie sammeln Informationen zum Haus (Grundbuch, Energieausweis).

- **4–6 Wochen vor dem Kauf:**
  - Sie untersuchen die Immobilie und verhandeln den Kaufpreis mit dem Verkäufer.
  - Sie lassen den Kaufvertrag vom Notar vorbereiten.
  - Sie planen Ihren Auszug aus Ihrer bisherigen Wohnung. Achtung! Kündigungsfristen lauten   
    meistens auf ein Monatsende, müssen aber am Monatsanfang ausgesprochen werden. Kündigen
    Sie nur, wenn Sie wirklich sicher sind, dass der Kauf zustande kommt. Sonst stehen Sie nachher
    ohne Wohnung da. Bei vorherigem Verkauf einer Immobilie, müssen Sie die Kaufpreiszahlungen
    koordinieren.

- **1–2 Wochen vor dem Kauf:**
  - Sie schließen den Kreditvertrag mit der Bank ab.
  - Sie vereinbaren den Notartermin und unterzeichnen den Kaufvertrag.

- **4-6 Wochen nach dem Kauf:**
  - Sie überweisen den Kaufpreis an den Verkäufer.
  - Sie übernehmen das Haus und ziehen ein.

4. Checkliste für den Hauskauf

- [ ] Haus besichtigt und alle wichtigen Fragen geklärt.
- [ ] Finanzierung mit der Bank besprochen und Kreditangebot erhalten.
- [ ] Wichtige Unterlagen vom Verkäufer oder Makler erhalten.
- [ ] Kreditvertrag unterschrieben.
- [ ] Notar mit der Erstellung des Kaufvertrags beauftragt, Änderungen mitgeteilt, Einvernehmen 
       mit dem Verkäufer erzielt
- [ ] Kaufvertrag beim Notar beurkundet.
- [ ] Mietvertrag gekündigt/Immobilie verkauft.
- [ ] Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen.
- [ ] Haus erfolgreich übernommen, Mängel, wenn zwischen Beurkundungstermin und Übergabe
       entstanden, gerügt und beseitigt.


Der vorstehende Ratgeber erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Ihre Kanzlei Christiane Claaßen
(Stand 04.10.2024)




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