Während der Notar im Bereich des Familienrechts der neutrale Ansprechpartner ist, ist der Anwalt dagegen rein parteiisch für eine der Seiten. Der Notar schlichtet, der Anwalt kämpft für Sie und zwar schon direkt nach der Trennung.
Dies ist wichtig, da direkt nach der Trennung so existenzielle Fragen zu klären sind wie: Wer schuldet wem (Trennungs-) Unterhalt, wer bleibt in der Wohnung, usw.
Die Scheidung selber hat in jedem Fall durch gerichtliches Urteil zu erfolgen. Wir vertreten Sie auch vor Gericht im Rahmen der Scheidung und der anschließenden Folgesachen wie Unterhaltsansprüche der Ehegatten und Kinder, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie bei Fragen zum Gesamtschuldnerausgleich bei gemeinschaftlichen Schulden der Ehegatten.